Häufig ist es so, dass sich auf Bankkontoauszügen zwei Datumsangaben finden. Es handelt sich dann dabei einmal um das Buchungsdatum und einmal um das Wertstellungsdatum. Hier stellt sich natürlich die Frage mit welchem Datum die Buchung in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens vorzunehmen ist.
Entscheidend für die Buchung ist das von der Bank aufgedruckte Buchungsdatum. Das Wertstellungsdatum dient lediglich der Bank zur Ermittlung von Gebühren und Zinsen.
Einen Stilbruch findet man sehr oft in der Praxis bei Monatswechseln, wenn die Kontoführungsgebühren für den abgelaufenen Monat zu Beginn des neuen Monats vom Bankkonto abgebucht werden. Viele Buchhalter neigen dann dazu die Kontoführungsgebühren noch per Datum Monatsletzter zu erfassen, da sie dort wirtschaftlich zugehörig sind. Dies führt jedoch zu einem falschen Kontostand des Bankkontos zum Stichtag.
Möchte man eine korrekte Erfassung der Aufwendungen gewährleisten, so bleibt mir nichts anderes übrig als im Entstehungsmonat der Kosten eine sonstige Verbindlichkeit zu bilden, die bei Abbuchung vom Bankkonto dann wieder aufgelöst wird.
Bei konstanten Kosten lohnt sich der Aufwand unterjährig meist nicht, sodass dieser Aufwand typischer Weise nur zum Jahreswechsel vorgenommen wird. Dieses gilt selbstverständlich nur für bilanzierende Unternehmen. Moderne Buchhaltungssysteme bieten die Möglichkeit die Kontobewegungen in elektronischer Form zu importieren und (teil-)automatisiert zu verarbeiten. Die Problematik der richtigen Wahl des Datums entsteht dann nicht, da das richtige Buchungsdatum von der Bank mitgeliefert wird.
Beispiel:
03.03. ist das Buchungsdatum
29.02. ist das Enddatum der Leistungserbringung
30.02. ist das Wertstellungsdatum
Kreditinstitute arbeiten grundsätzlich mit 360 Zinstagen, d.h. jeder Monat (auch der Februar) hat 30 Tage.
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