In der Praxis werde ich sehr häufig gefragt mit welchem Datum denn Belege im Kassenbuch einzutragen sind, wenn der Beleg z.B. von einem Sonntag stammt, weil evtl. der Inhaber der Firma wochenends den Firmen-Pkw für 50€ betankt hat. Wenn wir bedenken, dass das Kassenbuch wie ein Tagebuch zu sehen ist und dass jede Kassenbewegung sofort im Kassenbuch zu erfassen ist, dann ergibt sich daraus folgendes:
Nehmen wir an, die Quittung der Tankstelle trägt das Datum 09.08. und der Inhaber der Firma legt den Belege am 11.08. der Person im Unternehmen vor, die die Kasse führt. Am gleichen Tag findet auch die Barauszahlung des Betrages an ihn statt. Im Kassenbuch zu erfassen ist die tatsächliche Geldbewegung. Das bedeutet konkret, dass die Ausgabe über 50,00 € am 11.08. und nicht bereits am 09. oder 10.08. im Kassenbuch zu erfassen ist.
Gleiches gilt natürlich auch, wenn es Belege sind, die noch das Datum eines Vormonats oder gar des Vorjahres tragen. Unabhängig davon sind selbstverständlich bei bilanzierenden Unternehmen Aufwendungen und Erträge in dem Zeitraum zu erfassen, indem sie entstanden sind. Dies bedeutet insbesondere bei jahresübergreifenden Bewegungen (Beleg aus 2008, Auszahlung erst in 2009), dass wir im alten Jahr keine sonstige Verbindlichkeit zu bilden haben, die durch Auszahlung aus der Kasse im neuen Jahr wieder ausgelöst wird. Dies führt zu folgenden Buchungen:
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Rubrik: Buchhalterkurse

