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19. Januar 2012, Malgorzata Anna Matulka

E-Bilanz für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2011

Die Finanzbehörde folgt dem modernen Trend der Digitalisierung und fordert die Abgabe der Jahresabschlüsse in elektronischer Form. Der Gesetzgeber ermöglicht heutzutage die Zulassung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung), verlangt aber auch die Abgabe einer elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Unternehmen müssen also eine entsprechende technische Umsetzung sicherstellen.

Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §4 Abs. 1 EStG i.V.m. §5, 5a EStG ermitteln, besteht gem. § 5b EStG Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung. Die Neuregelung gilt nicht nur für Jahresabschlüsse, sondern auch für Bilanzen im Zusammenhang mit Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung sowie Umwandlung.

Die Inhalte der Handels-, Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln. Im Erstjahr, d.h. im Kalenderjahr 2012 bzw. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2012/2013, ist eine Abgabe des Jahresabschlusses in Papierform noch zulässig. Zwingend wird die Vorschrift für Wirtschaftsjahre ab 2013.

Die Ermächtigung des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischer Übermittlung von Bilanzen und GuV-Rechnung wurde im § 51 Abs.4 EStG vorgeschrieben. Anwendungsbereiche, Übermittlungsformat sowie die Taxonomien wurden mit dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 veröffentlicht. Als Übermittlungsformat wurde XBRL (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt.

Unter dem Begriff Taxonomie ist ein Datenschema für Jahresabschlussdaten zu verstehen. Unter Kerntaxonomie sind die elektronischen Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung je nach Rechtsform angegeben. Branchenabhängige Taxonomien, zum Bespiel für Banken oder Versicherungsunternehmen, sind in sogenannten Spezialtaxonomien oder Ergänzungstaxonomien (z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern) erfasst. Es sind keine individuellen Erweiterungen zulässig.

Bereits ab Mai 2012 werden die Finanzämter technisch in der Lage sein die elektronischen Datensätze anzunehmen. Bis dahin ist eine Pilotversion der Taxonomie für den Test möglich. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz ist unter www.eSteuer.de abrufbar.

Foto: © Marko Greitschus / pixelio.de



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