Am Anfang einer jeden Buchhaltung stehen ein paar einfache Regeln, die es ermöglichen (fast) jeden Geschäftsvorfall zu buchen, wenn man weiß, wie er zu behandeln ist. Ist es Umsatz oder ein sonstiger Ertrag? Handelt es sich bei der Anschaffung um Geschäftseinrichtung oder Ware? Liegen Darlehenstilgungen vor oder werden Leasingraten gezahlt?
Das wahre Können der Buchhaltung liegt also in der richtigen Beurteilung der Geschäftsvorfälle. Die Buchung an sich kann man danach aus den folgenden Regeln ableiten:
- 1. Die Mutter aller Buchhaltungsregeln
So banal es klingt: Wir buchen immer Soll an Haben, wobei der auf der Sollseite gebuchte Betrag dem auf der Habenseite gebuchten entsprechen muss.
- 2. Bilanzkonten

Für die Konten, die in Bilanzpositionen einfließen, gelten folgende Regeln:
Aktivkonten
Zugänge immer im Soll
Abgänge immer im Haben
Passivkonten
Zugänge immer im Haben
Abgänge immer im Soll
- 3. GuV-Konten

Für die GuV-Konten sind die Regeln noch einfacher. Wir buchen:
Aufwendungen immer im Soll
Erträge immer im Haben
Typische Konten der Aktivseite
Anlagevermögen:
Software, Grund und Boden, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA), EDV-Hardware, Geringwertige Wirtschaftsgüter
Umlaufvermögen:
Warenbestand, halbfertige Erzeugnisse, Bank (falls positiver Bestand), Kasse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorsteuer, Sonstige Forderungen
Typische Konten der Passivseite
Eigenkapital:
Gezeichnetes Kapital, Gewinn-/Verlustvortrag vor Verwendung, alle Privatkonten (Entnahmen oder Einlagen des Unternehmers)
Fremdkapital:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Umsatzsteuer, Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Sonstige Verbindlichkeiten.
Bei allen Problematiken, die wir hier in den nächsten Wochen behandeln wollen, sollte man diese einfachen Regeln immer im Kopf haben.
Fotos: © Markus Hein / PIXELIO