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18. August 2011, Mirjam Barth

Müllabfuhr ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Müllwerker © Gabi Schoenemann / PIXELIOEs gibt in Deutschland wahrscheinlich keinen Haushalt, in dem kein Müll anfällt. Man sieht an den Straßen der Städte und Dörfer mindestens einmal die Woche Tonnen oder Säcke an der Straße stehen, welche für die Abfuhr bereit stehen. Wo die blauen Tonnen (Papiertonnen) und die gelben Tonnen (Gelber Punkt) kostenlos abgeholt werden, so müssen für den Hausmüll und eventuelle Biotonnen Gebühren entrichtet werden.

Da der Müll auch als „Haus“-Müll bezeichnet wird, liegt es nahe, dass dieser auch als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig in der Einkommensteuererklärung wäre.

Als haushaltsnahe Dienstleistung wird die Müllabfuhr jedoch nicht vom Finanzgericht Köln gesehen. Mit dem Urteil vom 26.01.2011  begründet das Gericht seine Auffassung wie folgt:
Nur Leistungen, die innerhalb der Grundstücksgrenze des jeweiligen Hausbesitzers erbracht werden, sind als haushaltsnah zu zählen. Da jedoch die Hauptleistung der Müllabfuhr im Abtransport und der Vernichtung des Mülls besteht, sind diese Kosten nicht abzugsfähig bei der Steuererklärung.

Bei weiterem Interesse hier der Link zum Urteil: http://openjur.de/u/149327.html

Fotos: © Gabi Schoenemann / PIXELIO



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Ein Kommentar

  1. Walter sagt:

    Habe das auch schon mal in meiner Steuererklärung versucht, aber das wurde dann als Fehlerhaft angesehen. Wusste es damals auch nicht besser und ich schätze, dass viele den Versuch gestartet haben, um die Kosten abzusetzen.

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