KOLDI-Blog


3. September 2009, Gunnar Steffens (K&P)

Onlineprüfung der USt-Identifikationsnummer

Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland sind als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerbefreit (§ 6a UStG).

Die Steuerfreiheit setzt aber Nachweise durch den liefernden Unternehmer voraus. Hierzu gehört u.a. die Aufzeichnung der ausländischen USt-Identifikationsnummer des Abnehmers.  Die USt-Identifikationsnummer muss im Zeitpunkt der Lieferung gültig sein. Ist sie dies nicht, darf die Warenlieferung nicht steuerfrei behandelt werden. Die Lieferung muss dann in Deutschland wie eine Inlandslieferung umsatzbesteuert werden –  auch wenn der Unternehmer die Rechnung fehlerhaft ohne Steuerausweis ausgestellt hat (zusätzliche Kosten, wenn der USt-Betrag vom Abnehmer nicht nachgefordert werden kann!).

Ob eine USt-Identifikationsnummer gültig ist, kann unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies geprüft werden.

Wichtig: Das Ergebnis der Abfrage (mit Datum) sollte ausgedruckt und zu den Rechnungskopien genommen werden. 



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2 Kommentare

  1. Reicht diese Prüfung aus, um damit die Bestätigung für die objektive Richtigkeit der USt-IdNr. zu erbringen? Denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die USt-IdNr. objektiv unrichtig war, gilt ja der Buchnachweis als nicht erbracht.

  2. Die Prüfung bestätigt zunächst die Existenz der USt-Id-Nummer. Selbstverständlich ist der Kaufmann verpflichtet alles in seinen Möglichkeiten Stehendes zu tun, um die Umstände der Lieferung und damit die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit zu prüfen. Die Ergebnisse daraus sollten dokumentiert werden, um ím Streitfall den Gut-Glauben-Schutz zu erlangen. Natürlich kann man keine abschließende Aussage treffen, welche Bemühungen ausreichen und welche nicht, da gehen die Meinungen in der Rechtssprechung zu weit auseinander.

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