Zum 01.07.2010 wurde das Pfändungsschutzkonto
(P-Konto; § 850k Abs. 7 ZPO) eingeführt.
Nach bisherigem Recht führte die Pfändung des Girokontos dazu, dass dieses vollständig blockiert ist (d.h. sämtliche Kontobewegungen können nicht mehr durchgeführt werden).
Folge: Mietzahlung, Versicherungen etc. konnten nicht beglichen werden. jetzt weiterlesen »






