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	<title>KOLDI-Blog &#187; Rechnungswesen &#8211; Bilanzierung &#8211; Steuern</title>
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	<description>Buchhaltung online</description>
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		<title>E-Bilanz für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2011</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 07:19:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malgorzata Anna Matulka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzbehörde folgt dem modernen Trend der Digitalisierung und fordert die Abgabe der Jahresabschlüsse in elektronischer Form. Der Gesetzgeber ermöglicht heutzutage die Zulassung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung), verlangt aber auch die Abgabe einer elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Unternehmen müssen also eine entsprechende technische Umsetzung sicherstellen. Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §4 Abs. 1 EStG i.V.m. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/464753_web_R_K_B_by_Marko-Greitschus_pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[4216]"><img class="alignleft size-full wp-image-4227" title="BilanzII © Marko Greitschus / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/464753_web_R_K_B_by_Marko-Greitschus_pixelio.de_.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Die Finanzbehörde folgt dem modernen Trend der Digitalisierung und fordert die Abgabe der Jahresabschlüsse in elektronischer Form. Der Gesetzgeber ermöglicht heutzutage die Zulassung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung), verlangt aber auch die Abgabe einer elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Unternehmen müssen also eine entsprechende technische Umsetzung sicherstellen.</p>
<p><span id="more-4216"></span></p>
<p>Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach<strong> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html" target="_blank">§4 Abs. 1 EStG</a></strong> i.V.m.<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5.html" target="_blank"><strong> §5</strong></a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5a.html" target="_blank"><strong>5a EStG</strong></a> ermitteln, besteht gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5b.html" target="_blank"><strong>§ 5b EStG</strong></a> Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung. Die Neuregelung gilt nicht nur für Jahresabschlüsse, sondern auch für Bilanzen im Zusammenhang mit Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung sowie Umwandlung.</p>
<p>Die Inhalte der Handels-, Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln. Im Erstjahr, d.h. im Kalenderjahr 2012 bzw. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2012/2013, ist eine Abgabe des Jahresabschlusses in Papierform noch zulässig. Zwingend wird die Vorschrift für Wirtschaftsjahre ab 2013.</p>
<p>Die Ermächtigung des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischer Übermittlung von Bilanzen und GuV-Rechnung wurde im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51.html" target="_blank"><strong>§ 51 Abs.4 EStG</strong></a> vorgeschrieben. Anwendungsbereiche, Übermittlungsformat sowie die Taxonomien wurden mit dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 veröffentlicht. Als Übermittlungsformat wurde <strong>XBRL</strong> (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt.</p>
<p>Unter dem Begriff <strong>Taxonomie</strong> ist ein Datenschema für Jahresabschlussdaten zu verstehen. Unter <strong>Kerntaxonomie</strong> sind die elektronischen Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung je nach Rechtsform angegeben. Branchenabhängige Taxonomien, zum Bespiel für Banken oder Versicherungsunternehmen, sind in sogenannten <strong>Spezialtaxonomien</strong> oder <strong>Ergänzungstaxonomien</strong> (z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern) erfasst. Es sind keine individuellen Erweiterungen zulässig.</p>
<p>Bereits ab Mai 2012 werden die Finanzämter technisch in der Lage sein die elektronischen Datensätze anzunehmen. Bis dahin ist eine Pilotversion der Taxonomie für den Test möglich. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz ist unter <a href="http://www.esteuer.de/"><span style="text-decoration: underline;">www.eSteuer.de</span></a> abrufbar.</p>
<p><small>Foto: © Marko Greitschus / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		<title>Neuregelung bei der Aufbewahrung von Kassendaten</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/neuregelung-bei-der-aufbewahrung-von-kassendaten/20120117</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:00:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Barth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 1. Januar 2002 unterliegen alle steuerrelevanten Daten dem Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung. Aufgrund der Tatsache, dass die Daten einer Registrierkasse im Rahmen einer Außenprüfung bisher nur selten vollständig durch die Unternehmer vorgelegt werden konnten, hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 26. November 2010 die Anforderungen an die Datenhaltung einer Registrierkasse nochmals präzisiert. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/Kasse.jpg" rel="lightbox[4169]"><img class="alignleft size-full wp-image-4171" title="Kasse © Rainer Sturm / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/Kasse.jpg" alt="Kasse © Rainer Sturm / PIXELIO" width="225" height="300" /></a>Seit dem 1. Januar 2002 unterliegen alle steuerrelevanten Daten dem Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung. Aufgrund der Tatsache, dass die Daten einer Registrierkasse im Rahmen einer Außenprüfung bisher nur selten vollständig durch die Unternehmer vorgelegt werden konnten, hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 26. November 2010 die Anforderungen an die Datenhaltung einer Registrierkasse nochmals präzisiert. Nach diesem Erlass müssen für Registrierkassen Softwareanpassungen und Hardwareerweiterungen durchgeführt werden, damit eine Datenarchivierung möglich ist.<span id="more-4169"></span></p>
<p>Betroffene Unternehmen erkennen und beachten diese Anforderung jedoch oft nicht. Daher sollte man bereits jetzt beim Kauf einer neuen Registrierkasse, einer Waage mit Registrierkassenfunktion sowie Taxameter und Wegstreckenzähler darauf achten, dass diese Geräte eine solche Funktion bieten.<br />
Geräte, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur bis zum <strong>31.12.2016</strong> eingesetzt werden!<br />
Unternehmer sollten daher ihre Geräte nachrüsten lassen oder bei einem Neukauf auf entsprechende Funktionen achten.</p>
<p>Sollte diese Anforderung nicht beachtet werden, kann es dazu führen, dass die Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwirft. Grundsätzlich muss zwar keine elektronische Registrierkasse geführt werden, bei Einsatz eines solchen Gerätes, ist das Einhalten der formellen Vorschriften erforderlich. Einzuhalten sind die <a href="http://www.koldi.de/service-support/glossar/source/default/term/gobs.html" target="_blank">Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)</a> sowie die <a href="http://www.koldi.de/service-support/glossar/source/default/term/gdpdu.html" target="_blank">Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)</a>.</p>
<p><small>Foto: © Rainer Sturm / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		<title>Steuerliche Vereinfachungen zum 1. Januar 2012</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/steuerliche-vereinfachungen-zum-1-januar-2012/20120110</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 07:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malgorzata Anna Matulka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Änderungen in Bezug auf Kinder Zeitaufwendige und umfangreiche Angaben zu den Einkommensverhältnisse des Kindes entfallen ab dem 01.01.2012. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes im Alter von 18 bis 25 Jahren, sind irrelevant für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bzw. den Anspruch auf Kindergeld. Die Prüfung der Einkünfte des Kindes entfällt auch bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/Sparschwein.jpg" rel="lightbox[4182]"><img class="alignleft size-medium wp-image-4185" title="Sparen © Hans-Peter Reichartz / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2012/01/Sparschwein-300x198.jpg" alt="Sparen © Hans-Peter Reichartz / PIXELIO" width="200" height="132" /></a>Änderungen in Bezug auf Kinder</strong></p>
<p>Zeitaufwendige und umfangreiche Angaben zu den Einkommensverhältnisse des Kindes entfallen ab dem 01.01.2012. Eigene <strong>Einkünfte und Bezüge des Kindes</strong> im Alter von 18 bis 25 Jahren, sind irrelevant für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bzw. den Anspruch auf Kindergeld. Die Prüfung der Einkünfte des Kindes entfällt auch bei der Ermittlung des Freibetrages für die Abgeltung des Sonderbedarfes eines sich in der Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes. Bisher durfte neben sachlichen Voraussetzungen (Studium) für den Anspruch auf Kindergeld und die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages auch eine Einkunftsgrenze von max. 8.004 € nicht überschritten werden.<span id="more-4182"></span></p>
<p>Für die Geltendmachung der <strong>Kinderbetreuungskosten</strong> entfallen die Anspruchsvoraussetzungen an die Eltern wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung. Demzufolge reduziert sich der Erklärungsaufwand in der Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung. Kinderbetreuungskosten dürfen ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit Belegnachweis in Höhe von  max. 4.000 € im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden (2/3 der Aufwendungen sind begünstigt).</p>
<p>Der <strong>Kinderfreibetrag</strong> geschiedener oder dauernd getrennt lebender Eltern darf auf einen Elternteil übertragen werden. Vorausgesetzt wird hierbei die Leistungsunfähigkeit des Elternteils in Bezug auf Nachkommen der Unterhaltspflicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Änderungen in Bezug auf Arbeitnehmer</strong></p>
<p>Der sogenannte <strong>Arbeitnehmer – Pauschbetrag</strong> wurde mit Rückwirkung für das Jahr 2011 von 920 € auf 1.000 € erhöht. Für aktiv Beschäftigte bedeutet der Pauschbetrag keine Nachweispflicht für die Werbungskosten bis 1.000 €. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat tatsächlich höhere Werbungskosten im Jahr getragen. An dieser Stelle darf ein höherer, belegmäßig nachgewiesener Betrag angesetzt werden. Die Steuerentlastung auf das Jahr bezogen, beträgt bei einem Einkommen bis 20.000 € ca. 25 €. Die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrages von 80 € erfolgte bereits in der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011.</p>
<p>Vereinfachung bei der <strong>Ermittlung der Entfernungspauschale</strong>. Für Arbeitnehmer, die verschiedene Verkehrsmittel nutzen, wurde eine Vereinfachung eingeführt. Die Kosten für die Nutzung unterschiedlicher öffentlicher Verkehrsmittel müssen nicht für jeden Tag einzeln nachgewiesen werden. Es sei denn, sie sind höher als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.</p>
<p><strong><a title="Lohnsteuerkarte wird ab 2012 überflüssig" href="http://www.buchhaltung-online.biz/lohnsteuerkarte-wird-ab-2012-uberflussig/20111020">ELStAM</a> </strong>(Elektronisches Abrufverfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Arbeitnehmer durch Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung) wird voraussichtlich ab dem 01.01.2013 eingesetzt. Bis dahin erfolgt die Übermittlung der Daten in Papierform auf der immer noch geltenden Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 des Finanzamtes.</p>
<p><strong>Erstattungen</strong> <strong>für Basiskrankenverischerungsbeiträge und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge</strong> dürfen im gleichen Jahr mit Aufwendungen verrechnet werden. Der Differenzbetrag ist als Sonderausgabe zu erfassen. Übersteigen die Erstattungen die Aufwendungen, wird vom sog. Erstattungsüberhang gesprochen. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 lässt die Hinzurechnung des Erstattungsüberhangs bei der Ermittlung des Einkommens zu. Dies ist eine gerechtfertigte Behandlung der Erstattungen, da sich die Aufwendungen im Jahr der Zahlung bereits steuermindernd ausgewirkt haben. Es ist eine Vereinfachung für Finanzbehörden sowie Steuerpflichtige, weil die Einkommensteuerbescheide der Vorjahre nicht mehr geändert werden müssen. Bis jetzt erfolgte in solchen Fällen die Wiederaufrollung der Steuerfestsetzung von Vorjahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vereinfachung im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung</strong></p>
<p>Um die <strong>verbilligte Vermietung an Angehörige</strong> zu vermeiden, wurde bisher eine steuerliche Grenze von 56-75% der ortsüblichen Miete als Mietzins betrachtet. Hierzu war eine Aufteilung in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Teil anhand einer negativen Totalüberschussprognose notwendig. Diese Grenze wurde auf 66% vereinheitlicht. D.h. der Mietzins in Höhe von 2/3 der ortsüblichen Miete gilt als vollentgeltliche Wohnraumüberlassung und berechtigt zum vollen Werbungskostenabzug. Damit wurde bei Erreichung o.g. Grenze auf Totalüberschussprognose verzichtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Umsatzsteuerrechtliche Änderungen</strong></p>
<p><a title="Gesetzliche Bestimmungen für den elektronischen Rechnungsaustausch" href="http://www.buchhaltung-online.biz/gesetzliche-bestimmungen-fur-den-elektronischen-rechnungsaustausch/20111214"><strong>Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung</strong>.</a> Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.</p>
<p><strong>Dauerhafte Festschreibung der erhöhten Umsatzgrenze</strong> von 500.000 € bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. ISt‑Versteuerung). Bisher Befristung bis zum 31.12.2011.</p>
<p>Für innergemeinschaftliche Lieferungen wurde die sog. Gelangenbestätigung eingeführt. Damit werden die seit dem 01.07.2009 geltenden EU-weit einheitlichen Beleg- und Buchnachweispflichten bei dem elektronischen Ausfuhrverfahren sog. ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) angepasst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Verfahrensrechtliche Vereinfachungen</strong></p>
<p>Die sog. <strong>Verbindliche Auskunft</strong> des Finanzamtes in besonderen Fällen ist ab dem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € kostenpflichtig. Damit können die Steuerpflichtigen vor einer geplanten Investition bis 10.000 € eine Auskunft des Finanzamtes über steuerliche Folgen kostenlos erlangen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Autorin:</strong></em> Malgorzata Anna Matulka</p>
<p><small>Foto: © Hans-Peter Reichartz / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>eRechnungswesen &#8211; Porto sparen und Büroaufwand minimieren</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/erechnungswesen-porto-sparen-und-buroaufwand-minimieren/20111228</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 09:06:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andrea Runkel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationsveranstaltung bei KOLDI über gesetzliche Vorgaben und technische Möglichkeiten &#160; Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechnungswesen und minimieren Sie Ihre Kosten. In einer Vortragsreihe stellen wir Ihnen vor wie es gehen kann. Wann:       25. Januar 2012, 17 Uhr Wo:          HausPatmos (Patmosweg 60, 57078 Siegen) Anmeldungen bitte per E-Mail an afritz@koldi.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/12/koldi-logo_wei%C3%9F.png" rel="lightbox[4129]"><img class="alignleft size-full wp-image-4147" title="koldi-logo_weiß" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/12/koldi-logo_wei%C3%9F.png" alt="" width="200" height="60" /></a> Informationsveranstaltung bei KOLDI über gesetzliche Vorgaben und technische Möglichkeiten</strong></h3>
<p><span id="more-4129"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechnungswesen und minimieren Sie Ihre Kosten.</p>
<p><strong>In einer Vortragsreihe stellen wir Ihnen vor wie es gehen kann.</strong></p>
<p>Wann:<strong>       25. Januar 2012, 17 Uhr</strong></p>
<p>Wo:          <strong>HausPatmos (Patmosweg 60, 57078 Siegen)</strong></p>
<p>Anmeldungen bitte per E-Mail an afritz@koldi.de</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesetzliche Bestimmungen für den elektronischen Rechnungsaustausch</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/gesetzliche-bestimmungen-fur-den-elektronischen-rechnungsaustausch/20111214</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 11:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andrea Runkel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; &#160; In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Möglichkeiten und Neuerungen des Rechnungsaustausches informieren, die auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen (Umsetzung EU-Richtlinien in nationaler Rechtssprechung) ermöglicht werden. &#160; &#160; Bisher gab es folgende Möglichkeiten für den Rechnungsaustausch: Papierrechnung elektronische Signatur Solch eine Signatur enthält mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, die zur Identifikation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/12/hotel-icon-has-email-md.png" rel="lightbox[4023]"><img class="alignleft size-full wp-image-4047" title="hotel-icon-has-email-md" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/12/hotel-icon-has-email-md.png" alt="" width="200" height="200" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Möglichkeiten und Neuerungen des Rechnungsaustausches informieren, die auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen (Umsetzung EU-Richtlinien in nationaler Rechtssprechung) ermöglicht werden.<span id="more-4023"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bisher gab es folgende Möglichkeiten für den Rechnungsaustausch:</p>
<ul>
<li><strong>Papierrechnung</strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>elektronische Signatur</strong><br />
Solch eine Signatur enthält mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, die zur Identifikation des Unterzeichners bzw. Signaturerstellers dienen und mittels derer sich die Unversehrtheit der Informationen prüfen lässt. Da es sich in der Regel um elektronische Dokumente handelt, erfüllt die elektronische Signatur technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine Unterschrift auf Papierdokumenten.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Qualifizierte elektronische Signatur</strong><br />
Hierbei handelt es sich um eine Signatur, die auf einem gültigen, qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde. Wer diese Art der Signatur nutzen möchte, muss sich bei einem Zertifizierungsdienst anmelden. Ein Anbieter von qualifizierten Zertifikaten ist z.B. die Sparkassen-Finanzgruppe mit S-TRUST.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Elektronischer Datenaustausch (EDI)</strong><br />
Unter diesen Begriff fallen alle elektronischen Verfahren, die zwischen Anwendungssystemen unterschiedlicher Institutionen zum asynchronen, vollautomatischen Versand von Nachrichten genutzt werden. Damit der Empfänger EDI-Nachrichten weiterverarbeiten kann, muss die Nachricht einer bekannten Struktur entsprechen. Zu den weltweit unzählig verschiedenen Strukturen für EDI-Nachrichten zählen unter anderem</p>
<ul>
<li>SWIFT &#8211; für Banken</li>
<li>XBRL &#8211; für Finanzberichterstattung (eBAnz)</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Diese bisher vom Gesetzgeber zugelassenen Wege des Rechnungsaustausches sind aufwändig und kompliziert.  <strong>Kleine und mittelständische Unternehmen haben diese Wege bisher kaum genutzt.</strong> Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen einen vereinfachten Weg zum elektrnischen Rechnungsaustausch. Ziel ist die Gleichstellung von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen auf Basis von EU-Maßgaben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundsätzliche Voraussetzungen</strong><br />
Damit unter Verzicht einer elektronischen Signatur übermittelte Rechnungen anerkannt werden, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen an die Rechnung erfüllt sein:</p>
<ul>
<li>Der Rechnungsempfänger hat seine <strong>Zustimmung</strong> zur elektronischen Übermittlung gegeben.</li>
<li>Alle erforderlichen <strong>Pflichtangaben</strong> sind in der Rechnung enthalten.</li>
<li>Die <strong>Echtheit der Herkunft</strong> ist gewährleistet (Authentizität).</li>
<li>Die <strong>Unversehrtheit des Inhalts</strong> (Integrität) ist gewährleistet.</li>
<li>Die <strong>Lesbarkeit</strong> ist gewährleistet</li>
</ul>
<p>Von Seiten des Gesetzgebers werden keine weiteren Vorgaben gemacht wie die Umsetzung des elektronischen Rechnungsaustauches im Einzelnen zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen sowohl vom Absender als auch vom Empfänger sichergestellt werden müssen. Wie dies geschehen muss, lässt der Gesetzgeber offen. Er verlangt nach einem <strong>innerbetrieblichen Kontrollpfad</strong>.</p>
<p><strong>Innerbetrieblicher Kontrollpfad</strong><br />
Gemeint ist ein feststehender Ablauf im Betrieb, der von jedem Unternehmer individuell festgelegt werden kann. Es muss demnach im Betrieb eine Festlegung für die Rechnungsprüfung geben. Diese muss den betroffenen Mitarbeitern bekannt gemacht werden und es ist nach dieser Festlegung zu arbeiten.</p>
<p><strong>Verlässlicher Prüfpfad</strong><br />
Dieser Prüfpfad kann als <strong>Leitfaden</strong> (Verfahrensdokumentation) betrachtet werden. Er soll nachvollziehbar machen wer die Rechnung kontrolliert  hat und mit welcher Begründung er sie als korrekt befunden und zur Zahlung freigegeben hat. Es müssen also klare Regelungen im  Prozess der Rechnungsprüfung darüber getroffen werden welchen Weg eine Rechnung durch das Unternehmen geht. Dies betrifft den Eingang, die fachliche und sachliche Prüfung ebenso wie die Freigabe und Ausführung der Zahlung. Sonderfälle, wie zum Beispiel die Vertretungen innerhalb der zuständigkeiten etc. müssen im Prozess berücksichtigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beispiel einer Checkliste zur Rechnungsprüfung</strong></p>
<p><img 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<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Übermittlungswege und zulässige Formate</strong><br />
Der elektronische Rechnungsaustausch kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:</p>
<ul>
<li>per E-Mail (ggf. mit PDF- oder Textdateianhang)</li>
<li>per Computer-FAX / Fax-Server</li>
<li>per Web-Download</li>
<li>per EDI</li>
</ul>
<p>Das Rechnungsformat kann dabei mit unterschiedlichen Medien erstellt werden:</p>
<ul>
<li>direkt in einer E-Mail</li>
<li>mit einem Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramm</li>
<li>durch Datenbanken</li>
<li>mittels eines Smartphones</li>
</ul>
<p><strong>Aufbewahrung</strong><br />
Rechnungen, die elektronisch (originär digital) übermittelt wurden, müssen auch elektronisch (originär digital)  aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung als Ausdruck auf Papier reicht nicht aus. Papierrechnungen dagegen dürfen digitalisiert und elektronisch aufbewahrt werden.</p>
<p><strong><br />
Lösungsmöglichkeit bei KOLDI</strong><br />
Im KOLDI Cockpit wurde ein <strong>eRechnungstool</strong> entwickelt, das den oben genannten gesetzlichen Anforderungen entspricht:<br />
Rechnungen werden an eine im KOLDI Cockpit eingerichtete E-Mail-Adresse geschickt. Alle dort eingehenden Rechnungen werden revisionssicher archiviert. Ein Workflow zur Steuerung und Dokumentation der Rechnungsprüfung wird automatisch gestartet.</p>
<p><strong>Vorteile für das Unternehmen</strong><br />
Wir nehmen an, Sie haben <strong>150 Rechnungen</strong> pro Monat, für die Sie satte <strong>82 € Porto</strong> zahlen müssen. Dazu kommt der zeitliche Aufwand für das <strong>Ausdrucken, Eintüten und Frankieren</strong> von ca. 5 Minuten pro Rechnung, d.h. von insgesamt <strong>750 Minuten pro Monat</strong>.</p>
<p>Dank technischer Möglichkeiten können Sie Kosten reduzieren und Ihren zeitlichen Büroaufwand minimieren.</p>
<p>Für die Nutzung des <strong>eRechnungstool im KOLDI Cockpit</strong> zahlen Sie als KOLDI Kunde <strong>nur 15 € pro Monat</strong>!</p>
<p>Das <strong>Einsparpotenzial von 804 € und 150 Stunden pro Jahr</strong>, das sich daraus ergibt, ist beachtlich.</p>
<p>Lesen Sie mehr über das <a href="http://www.koldi.de/kompetenzen/informationstechnologie/koldi-cockpit.html" target="_blank">KOLDI Cockpit</a>.</p>
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		<title>Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/selbstanzeige-bei-steuerhinterziehung/20111124</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 09:00:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Malgorzata Anna Matulka</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum gibt es ein Gesetz in Bezug auf Steuerhinterziehung? Damit dem Staat nicht so viel Geld verloren geht und er gegen diejenigen, die Steuern hinterziehen, ob absichtlich oder unwissend, vorgehen kann. Grundlage dafür ist das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011 und die Gesetzesänderung der Abgabenordnung (AO) zum 03.05.2011. Wann begeht man Steuerhinterziehung? (§ 370 AO) Steuerhinterziehung begeht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/11/Geldkoffer.jpg" rel="lightbox[3975]"><img class="alignleft size-full wp-image-3982" title="Geldkoffer © Thorben Wengert / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/11/Geldkoffer.jpg" alt="Geldkoffer © Thorben Wengert / PIXELIO" width="179" height="200" /></a>Warum gibt es ein Gesetz in Bezug auf Steuerhinterziehung?</strong></p>
<p>Damit dem Staat nicht so viel Geld verloren geht und er gegen diejenigen, die Steuern hinterziehen, ob absichtlich oder unwissend, vorgehen kann. Grundlage dafür ist das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.04.2011 und die Gesetzesänderung der Abgabenordnung (AO) zum 03.05.2011.</p>
<p><strong>Wann begeht man Steuerhinterziehung? </strong>(<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html" target="_blank">§ 370 AO</a>)</p>
<p>Steuerhinterziehung begeht derjenige, der dem Finanzamt falsche und unvollständige Angaben erteilt, bzw. die Angaben bewusst und gewollt unterlässt. Die Folge ist eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder eine Geldstrafe.<span id="more-3975"></span></p>
<p>Wurde die Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen begangen, droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Dies ist der Fall bei Amtsmissbrauch oder Transport verbotener Gegenstände und sogar bei einem Steuerhinterziehungsvolumen, bei dem der Steuerschaden 50.000 € übersteigt.</p>
<p><strong>Wie erlangt man Straffreiheit?</strong></p>
<p>Durch <strong>Selbstanzeige</strong> = persönlicher Strafausschließungsgrund (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html" target="_blank">§ 371 AO</a>) bei der zuständigen Behörde mit Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der begangenen Tat, wenn sie noch nicht entdeckt ist. Sie muss sämtliche Hinterziehungssachverhalte für alle Veranlagungszeiträume in einer Steuerart umfassen = „reinen Tisch machen“.</p>
<p>Straffreiheit kann nur erlangt werden bei einem Betrag von bis zu 50.000 € pro Tat. Bei Ehegatten, die zusammenveranlagt sind, verdoppelt sich der Betrag auf 100.000 €.</p>
<p>Werden diese Beträge überschritten, erlangt man nur dann Straffreiheit, wenn (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html" target="_blank">§ 398a AO</a>) die Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist erfolgt und ein Geldbetrag von 5% der hinterzogenen Steuern zu Gunsten der Staatskasse gezahlt wird.</p>
<p>Auf hinterzogene Steuern sind <strong>Hinterziehungszinsen</strong> (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__235.html" target="_blank">§ 235 AO</a>) zu zahlen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Rechtsstand</strong></span></p>
<p><strong>Wie war es bis zum 28.04.2011?</strong></p>
<p>Es galt die sogenannte Fußmattentheorie. Erst mit dem Erscheinen, „auf der Matte stehen“, des Amtsprüfers war die Selbstanzeige nicht mehr möglich.</p>
<p><strong>Neue Rechtssprechung seit dem 03.05.2011!</strong></p>
<p>Mit der schriftlichen Bekanntgabe über die Prüfungsanordnung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__196.html" target="_blank">§ 196 AO</a>) ist die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Es muss jedoch kein fester Termin für den Prüfungsbeginn angegeben sein.</p>
<p>Die erfolgreiche Bekanntgabe tritt nur ein, wenn die Selbstanzeige vor Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung erstattet worden ist, d.h. 3 Tage nach einfacher Aufgabe des Briefes zur Post (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html" target="_blank">§§ 187 BGB</a> i.V.m. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html" target="_blank">§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO</a>).</p>
<p><em><strong>Autoren:</strong></em> Malgorzata Anna Matulka und Doreen Vogel</p>
<p><small>Foto: © Thorben Wengert / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		<title>Besonderheiten und Fristen bei Dienstleistungsrechnungen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/besonderheiten-und-fristen-bei-dienstleistungsrechnungen/20111109</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 09:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Meier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir möchten Sie darüber informieren, was Sie bei Ausstellung und Erhalt von Rechnungen beachten sollten. Wann ist eine Rechnung zu begleichen? Eine Rechnung ist dann zu begleichen, wenn sie zur Zahlung fällig ist, d.h. wenn der Gläubiger berechtigt ist, die Zahlung einzufordern. Wann eine Rechnung fällig ist, ist unterschiedlich geregelt und lässt sich für einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/11/496880_R_K_by_Kai-Niemeyer_pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[3906]"><img class="alignleft size-full wp-image-3920" title=" Erledigt © Kai Niemeyer/ PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/11/496880_R_K_by_Kai-Niemeyer_pixelio.de_.jpg" alt="" width="270" height="221" /></a>Wir möchten Sie darüber informieren, was Sie bei Ausstellung und Erhalt von Rechnungen beachten sollten.</p>
<p><strong>Wann ist eine Rechnung zu begleichen?<br />
</strong>Eine Rechnung ist dann zu begleichen, wenn sie zur Zahlung <strong>fällig</strong> ist, d.h. wenn der Gläubiger berechtigt ist, die Zahlung einzufordern. Wann eine Rechnung fällig ist, ist unterschiedlich geregelt und lässt sich für einige Vertragstypen aus den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entnehmen. Hierzu zählen beispielsweise der Werkvertrag und der Dienstvertrag.<br />
Vorangestellt sei noch der Hinweis, dass es grundsätzlich keine Voraussetzung ist, eine (Papier)Rechnung erhalten zu haben, damit eine Zahlungsverpflichtung fällig wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Unter-nehmer oder Verbraucher einen Anspruch auf eine spezifizierte Rechnung haben. Der Einfachheit halber sollen nachfolgend das Entstehen einer Zahlungsverpflichtung mit der Erteilung einer Rechnung gleichgestellt sein.<span id="more-3906"></span><strong></strong></p>
<p><strong>Werkvertrag</strong><br />
Im Rahmen eines Werkvertrages ist eine Rechnung des Auftragnehmers erst dann fällig, wenn der Auftraggeber die in Auftrag gegebene Leistung als vereinbarungsgemäß abgenommen hat (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html" target="_blank">§ 641 S.1 BGB</a>). Um einen<strong> </strong>Werkvertrag handelt es sich zum Beispiel, wenn Sie einen Schneider beauftragen, ein Kleid oder einen Anzug für Sie anzufertigen. Der Schneider ist zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html" target="_blank">§ 631 BGB</a>). Bevor die Vergütung fällig wird,<strong> </strong>muss der Auftraggeber das ordnungsgemäß erstellte Werk als vereibarungsgemäß anerkannt haben. Ein weiteres Bespiel für einen Werkvertrag ist ein Friseurbesuch. Auch hier muss eine Leistung &#8211; die gewünschte Frisur oder Haarfarbe &#8211; erst erfolgreich erbracht sein, bevor der Friseur die Vergütung verlangen kann.<strong></strong></p>
<p><strong>Dienstvertrag</strong><br />
Im Rahmen eines Dienstvertrages, ist die Rechnung gleich nach Erbringung der Dienstleistung fällig (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html" target="_blank">§ 614 S.1 BGB</a>). Um einen Dienstvertrag handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Arzt oder ein Pflegedienst einen pflegebedürftigen Menschen betreut. Der Auftragnehmer des Dienstvertrages schuldet lediglich seinen Arbeitseinsatz. Ist der Arbeitseinsatz beendet, muss die erbrachte Dienstleistung bezahlt werden.</p>
<p><strong>Andere Vertragstypen</strong><br />
Handelt es sich um einen Mietvertrag, bestimmt <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html" target="_blank">§ 556b BGB</a>, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag des Abrechnungszeitraums im Voraus zu bezahlen ist. Dies ist ein Fall, wo es üblicherweise keiner Rechnung bedarf. Liegt für einen Vertragstyp keine spezielle Bestimmung vor, ist die Leistung <span style="text-decoration: underline;">sofort</span> nach Vertragsschluss zu bezahlen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html" target="_blank">§ 271 Abs. 1 BGB</a>). Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzlichen Vorschriften immer dann gelten, wenn zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart ist.<strong></strong></p>
<p><strong>Welche Konsequenzen hat die Überschreitung der Fälligkeit?</strong><br />
An die Fälligkeit, also den Zeitpunkt des Anspruchs des Gläubigers auf Vergütung der erbrachten Leistung, knüpfen dann weitere Folgen an. Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html" target="_blank">§ 199 BGB</a>). Sind nach der Fälligkeit und dem Erhalt einer Rechnung 30 Tage vergangen und hat ein Unternehmer die Leistungen nicht bezahlt, ist er automatisch (d.h. ohne weitere Hinweise), in <strong>Verzug </strong>geraten (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html" target="_blank">§ 286 Abs. 3 BGB</a>). Auch ein Verbraucher kommt nach Ablauf von 30 Tagen automatisch in Verzug, allerdings nur dann, wenn er in der Rechnung darauf hingewiesen wird. Der Eintritt des Verzugs ist also abhängig davon, ob ein entsprechnder Vermerk auf der Rechnung enthalten ist.</p>
<p>Erfolgt die Vergütung dann immer noch nicht, resultiert sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher die Pflicht, wegen der Verzögerung<strong> Schadenersatz</strong> zu leisten (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html" target="_blank">§§ 280</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html" target="_blank">286 BGB</a>). Dies sind z.B. Verzugszinsen, Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten.</p>
<p><small>Foto: © Kai Niemeyer / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		<title>Lohnsteuerkarte wird ab 2012 überflüssig</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/lohnsteuerkarte-wird-ab-2012-uberflussig/20111020</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 08:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Barth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt kommt ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) Seit dem 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgehändigt. Die Eintragungen aus 2010 werden übernommen und behalten ihre Gültigkeit. Bei Änderungen muss sich der Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt wenden, damit diese im Besteuerungsverfahren berücksichtigt werden können. Bei einer erstmaligen Lohnsteuerkarte in 2011, stellte das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/10/Lohnsteuerkarte.jpg" rel="lightbox[3779]"><img class="alignleft size-full wp-image-3782" title="Lohnsteuerkarte © tom-higgins / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/10/Lohnsteuerkarte.jpg" alt="Lohnsteuerkarte © tom-higgins / PIXELIO" width="200" height="133" /></a>Jetzt kommt<strong> ELSTAM</strong> (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)</em></p>
<p>Seit dem 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgehändigt. Die Eintragungen aus 2010 werden übernommen und behalten ihre Gültigkeit. Bei Änderungen muss sich der Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt wenden, damit diese im Besteuerungsverfahren berücksichtigt werden können.</p>
<p>Bei einer erstmaligen Lohnsteuerkarte in 2011, stellte das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Die Lohnsteuerkarte aus 2010 darf erst 2012 vernichtet werden.</p>
<p><strong>Die Zuständigkeit wechselt ab 2011 in folgenden Bereichen </strong>von der Gemeinde an das Finanzamt: <span id="more-3779"></span></p>
<ul>
<li>Eintragung des Kinderfreibetrages</li>
<li>Änderung der Steuerklasse</li>
<li>Dauerndes Getrenntleben</li>
</ul>
<p>Für melderechtliche Daten ist weiterhin die Meldebehörde zuständig. Diese leitet die Daten automatisch an das Finanzamt weiter.</p>
<p>Ab 2012 erhält der Arbeitgeber die (E)LStAM direkt von der Finanzverwaltung.</p>
<p>Der Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber folgende Daten mit: Geburtsdatum, IdNr. und Auskunft über ein Haupt-/ oder Nebenarbeitsverhältnis. Mit dieser Auskunft wird der Arbeitgeber unter Angabe der Steuernummer des Betriebes ermächtigt, die Daten des Arbeitnehmers mit ELSTAM abzurufen. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt die Berechtigung.</p>
<p>Der <strong>Arbeitnehmer</strong> kann ELStAM jederzeit, mit Verwendung der IdNr. unter <a href="http://www.elsteronline.de" target="_blank">http://www.elsteronline.de</a> einsehen. Zudem kann er konkrete Arbeitgeber benennen oder ausschließen. Bei Ausschluss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn mit Steuerklasse IV zu besteuern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die ELStAM in der Lohnabrechnung auszuwiesen und dem Arbeitnehmer unverzüglich ein Ausdruck oder eine elektronische Datei bereitzustellen.</p>
<p>Zu beachten ist jedoch, dass es in der Pflicht des Arbeitnehmers liegt, Änderungen sofort dem Finanzamt mitzuteilen.</p>
<p>Anträge auf Änderungen können bis zum <strong>30. November</strong> des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Ansonsten kann es zu erheblichen Nachzahlungen führen, da keine Berücksichtigung mehr erfolgen kann.  Aufbewahrungsfrist für Protokolldaten beträgt in der Regel 2 Jahre. Diese sind rückwirkend einsehbar.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Achtung!</strong></span></p>
<p><strong>In diesen Wochen werden </strong><strong>an alle Arbeitnehmer </strong><strong>per Briefpost die ab Januar 2012 gültigen Steuerdaten gesandt, die der jeweilige Arbeitgeber zur exakten Lohnsteuerermittlung benötigt.</strong></p>
<p><strong>Wichtig ist eine Prüfung der Daten. Notwendige Änderungen sollten</strong><strong> dem Finanzamt</strong><strong> nur per Post  übermittelt werden. Gesetzlich nicht zulässig ist die Antragstellung per Telefon oder Fax.</strong></p>
<p><strong>Freibeträge müssen beim Finanzamt neu beantragt werden, da diese nicht automatisch in ELStAM übernommen werden. Die Antragstellung  ist möglich seit Oktober 2011. </strong></p>
<p><small>Foto: © tom-higgins / <a href="http://www.pixelio.de/" rel="nofollow" target="blank">pixelio.de</a></small></p>
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		<title>Currywurst und andere leckere Sachen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/currywurst-und-andere-leckere-sachen/20110830</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 12:25:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mirjam Barth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Entscheidung, ob Currywurst mit Pommes gut schmeckt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen. Aber egal: Currywurst, Burger und Steaks werden ab jetzt steuerlich günstiger. Am Mittwoch entschied der Bundesfinanzhof in München, dass &#8222;einfach zubereitete Speisen&#8220; nur noch mit dem geminderten Steuersatz von 7 % versteuert werden. &#8222;Einfach zubereitete Speisen&#8220; sind die jenigen, die man an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/08/Currywurst.jpg" rel="lightbox[3565]"><img class="alignleft size-full wp-image-3580" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/08/Currywurst.jpg" alt="Currywurst © Betty / PIXELIO" title="Currywurst © Betty / PIXELIO" width="200" height="150" /></a>Die Entscheidung, ob Currywurst mit Pommes gut schmeckt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen. Aber egal: Currywurst, Burger und Steaks werden ab jetzt steuerlich günstiger.</p>
<p>Am Mittwoch entschied der Bundesfinanzhof in München, dass &#8222;einfach zubereitete Speisen&#8220; nur noch mit dem geminderten Steuersatz von 7 % versteuert werden. <span id="more-3565"></span>&#8222;Einfach zubereitete Speisen&#8220; sind die jenigen, die man an Imbissbuden erhält und somit zum sofortigen Verzehr geeignet sind. Bis zu diesem Urteil mussten diese Speisen mit 19 % versteuert werden, sobald es eine Sitzgelegenheit am Imbissstand oder an einem Nachbarstand gab. Das Urteil soll nach der Urteilsbegründung des BFH &#8222;wesentlich zur Vereinfachung der steuerlichen Beurteilung&#8220; beitragen.</p>
<p>Ob nun die Wurst für den Endverbraucher günstiger wird bleibt abzuwarten und wahrscheinlich auch zu bezweifeln.</p>
<p><small>Fotos: © Betty / <a class="simplelink" href="http://www.pixelio.de" rel="nofollow" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		<title>Die Betriebskostenabrechnung</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/die-betriebskostenabrechnung/20110822</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 08:00:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jacqueline Grimm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Tagebuch einer Auszubildenden]]></category>

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		<description><![CDATA[Neulich hing ich an einer, für mich völlig fremden, Abrechnung fest &#8211; eine „Betriebskostenabrechnung“. Weder die Abrechnung, noch das Wort an sich waren mir in irgendeiner Weise bekannt. Doch auch dieser Beleg muss in richtiger Weise gebucht werden. Aber was tun? Ich entschied mich für den einfachen und unkomplizierten Weg, einfach mal einen Fachmann fragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/08/477341_R_K_B_by_Marko-Greitschus_pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[3441]"><img class="alignleft size-full wp-image-3529" title="477341_R_K_B_by_Marko Greitschus_pixelio.de" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2011/08/477341_R_K_B_by_Marko-Greitschus_pixelio.de_.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Neulich hing ich an einer, für mich völlig fremden, Abrechnung fest &#8211; eine „Betriebskostenabrechnung“.<br />
Weder die Abrechnung, noch das Wort an sich waren mir in irgendeiner Weise bekannt.</p>
<p>Doch auch dieser Beleg muss in richtiger Weise gebucht werden. Aber was tun? Ich entschied mich für den einfachen und unkomplizierten Weg, einfach mal einen Fachmann fragen <img src='http://www.buchhaltung-online.biz/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> .<span id="more-3441"></span></p>
<p>Man erklärte mir, dass die sogenannten Betriebskosten eigentlich alle Kosten sind, die einem Grundstückseigentümer oder –mieter als Lasten anfallen. Doch Betriebskosten sind keine einmaligen Kosten! Unter diesen Worten stecken all diese Kosten, die laufend durch das Eigentum entstehen. Dazu zählen beispielsweise Heizkosten, Warm- und Kaltwasserkosten und Abwassergebühren.</p>
<p>Diese Betriebskosten müssen einmal jährlich abgerechnet werden. Allerdings geschieht das nur, wenn dafür die Art der Vorauszahlung vereinbart wurde. Wie solche Vereinbarungen zur Vorauszahlungen aussehen können, könnn Sie in <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank">§ 556 Abs. 3 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) nachlesen.</p>
<p>Die Betriebskostenabrechnung hat aber auch wichtige Rechtsinhalte, die mit aufgeführt sein müssen.<br />
Es beinhaltet:</p>
<ul>
<li>eine Gesamtkostenaufstellung für das ganze Grundstück, über das abgerechnet wird,</li>
<li>eine Angabe und Erläuterung für die zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel,</li>
<li>für jede Betriebskostenart eine Berechnung des Anteils der vermieteten bzw. gekauften Wohnung, die der Mieter oder Eigentümer trägt</li>
<li>und natürlich den Abzug der Mietervorauszahlung.</li>
</ul>
<p>Ohne diese Anforderungen ist die Abrechnung formell unwirksam und deshalb nicht fällig.</p>
<p>So, wieder etwas dazu gelernt und bearbeitet <img src='http://www.buchhaltung-online.biz/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><small>Fotos: © Marko Greitschus / <a href="http://www.pixelio.de" rel="nofollow" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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