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Auszüge:
Elektronische Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Erklärungen für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 künftig elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Von der damit verbundenen Verringerung des Verwaltungsaufwands profitieren Steuerpflichtige und Verwaltung gleichermaßen. jetzt weiterlesen »








