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	<title>KOLDI-Blog &#187; Buchhalterkurse</title>
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	<description>Buchhaltung online</description>
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		<title>Bestandsveränderungen – Teil 2 (Teilfertige Leistungen und Erzeugnisse)</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/bestandsveraenderungen-teilfertige-leistungen-erzeugnisse/20100927</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 08:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem wir uns letzte Woche mit dem Warenbestand und dem Bestand Fertiger Erzeugnisse beschäftigt haben, wollen wir heute die Frage besprechen, wie mit teilfertigen Leistungen und Erzeugnissen umzugehen ist. Denn auch unfertige Erzeugnisse (produzierendes Gewerbe) und teilfertige Leistungen (Dienstleistung) müssen spätestens zum Bilanzstichtag bewertet werden. Ob unfertige Erzeugnisse in monatliche Auswertungen einfließen, hängt ganz davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Inventur-@-M.-Großmann-peixelio.de_.jpg" rel="lightbox[1878]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Inventur-@-M.-Großmann-peixelio.de_-150x150.jpg" alt="Inventur @ M. Großmann / PIXELIO" title="Inventur @ M. Großmann / PIXELIO" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1846" /></a>Nachdem wir uns letzte Woche mit dem Warenbestand und dem Bestand Fertiger Erzeugnisse beschäftigt haben, wollen wir heute die Frage besprechen, wie mit teilfertigen Leistungen und Erzeugnissen umzugehen ist.<br />
Denn auch unfertige Erzeugnisse (produzierendes Gewerbe) und teilfertige Leistungen (Dienstleistung) müssen spätestens zum Bilanzstichtag bewertet werden.<span id="more-1878"></span></p>
<p>Ob unfertige Erzeugnisse in monatliche Auswertungen einfließen, hängt ganz davon ab, mit welchem Aufwand das Unternehmen den Bestand ermitteln und bewerten kann. Handelt es sich um Massenproduktionen, so ist es sicherlich schwieriger herauszufinden, in welchem Produktionsschritt sich wie viele Erzeugnisse gerade befinden. In Unternehmen, die individuelle Aufträge und Großprojekte bearbeiten, werden dagegen den Wert der unfertigen Erzeugnisse deutlich einfacher feststellen können.</p>
<p>Die Buchung zur <strong>Bestandserhöhung </strong>lautet<br />
<em>Unfertige Erzeugnisse<br />
an<br />
Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse</em></p>
<p>Die <strong>Verminderung </strong>des Bestandes wird gebucht:<br />
<em>Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse<br />
an<br />
Unfertige Erzeugnisse</em></p>
<p>Die unfertigen Leistungen sind die unfertigen Erzeugnisse des Dienstleistungsgewerbes.<br />
Erstreckt sich eine Dienstleistung über einen längeren Zeitraum (Bauprojekte o.ä.), so ist es notwendig dass der Teil bewertet wird, der bereits fertig geleistet wurde. Für die Bewertung kann man eingebrachtes Material und Arbeitsstunden zugrunde legen. Ein eventueller Gewinnaufschlag darf jedoch nicht mit eingerechnert werden.<br />
Jede Arbeitseinheit an bestehenden oder neuen Projekten lässt den Wert der teilfertigen Leistung steigen, die Fertigstellung eines Projektes senkt die teilfertigen Leistungen.</p>
<p>Eine <strong>Erhöhung </strong>der teilfertigen Leistungen werden gebucht:<br />
<em>Unfertige Leistungen<br />
an<br />
Bestandsveränderung unfertiger Leistungen</em></p>
<p>Die <strong>Minderung </strong>ist dann als Aufwand<br />
<em>Bestandsveränderung unfertiger Leistungen<br />
an<br />
Unfertige Leistungen</em><br />
zu buchen.</p>
<p>Alternativ kommen hier auch die Konten<br />
<em>In Ausführung befindliche Bauaufträge / In Arbeit befindliche Aufträge</em><br />
und<br />
<em>Bestandsveränderung Bauaufträge / Bestandsveränderung Aufträge in Arbeit</em><br />
infrage.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong><br />
Dienstleistungen, die sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken sind nicht zu verwechseln mit wiederkehrenden Dienstleistungen.</p>
<p><small>Fotos: © M. Großmann / <a class="simplelink" rel="nofollow" href="http://www.pixelio.de" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bestandsveränderungen &#8211; Teil 1 (Waren und Erzeugnisse)</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/bestandsveraenderungen-teil-1-waren-und-erzeugnisse/20100920</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 08:54:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Den Inhalt des Warenlagers hat jeder Unternehmer auf den Bilanzstichtag durch Zählen, Messen und Wiegen oder andere geeignete Methoden zu ermitteln. Nach der Bewertung muss selbstverständlich dann die entsprechende Buchung folgen. In der Regel wird diese Buchung ausschließlich im Jahresabschluss gemacht. Moderne Lagersysteme machen allerdings eine permanente Inventur sehr einfach. Daher können Unternehmen, die eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Inventur-@-M.-Großmann-peixelio.de_.jpg" rel="lightbox[1847]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Inventur-@-M.-Großmann-peixelio.de_-150x150.jpg" alt="Inventur @ M. Großmann / PIXELIO" title="Inventur @ M. Großmann / PIXELIO" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1846" /></a>Den Inhalt des Warenlagers hat jeder Unternehmer auf den Bilanzstichtag durch Zählen, Messen und Wiegen oder andere geeignete Methoden zu ermitteln. Nach der Bewertung muss selbstverständlich dann die entsprechende Buchung folgen. In der Regel wird diese Buchung ausschließlich im Jahresabschluss gemacht.<br />
Moderne Lagersysteme machen allerdings eine permanente Inventur sehr einfach. Daher können Unternehmen, die eine permanente Inventur führen, diesen Vorteil nutzen und mit den jeweiligen Monatsabschlüssen starke Schwankungen des Warenbestandes bereits buchen, um ein genaueres Monatsergebnis zu erhalten.<span id="more-1847"></span></p>
<p>In die Bewertung (die wir an dieser Stelle nicht näher thematisieren wollen) fließen nicht nur der Bezugspreis ein, sondern auch Anschaffungsnebenkosten wie z.B. Fracht. Erhaltene Rabatte, Boni und Skonti sind mindernd zu berücksichtigen.</p>
<p>Zur Ermittlung der Bestandsveränderung wird nun der Bestand am Ende des Vormonats / -jahres vom Bestand zum Ende des Monats / Jahres abgezogen.</p>
<p>Ist diese Differenz <strong>positiv</strong>, der Warenbestand also gestiegen, so bucht man:<br />
<em>Warenbestand<br />
an<br />
Bestandsveränderung Waren</em></p>
<p>Bei <strong>negativer </strong>Differenz, also einem gesunkenen Warenbestand bucht man:<br />
<em>Bestandsveränderung Waren<br />
an<br />
Warenbestand</em></p>
<p>Was für den Bestand eingekaufter Waren gilt, ist natürlich auch für die selbst hergestellten Erzeugnisse nicht anders. Ein produzierendes Unternehmen muss also seine hergestellten Erzeugnisse ebenfalls zählen, messen, wiegen und anschließend bewerten. Anschließend wird auch hier für die Buchung die Differenz zwischen dem Bestand am Ende des Vormonats / -jahres und dem Bestand am Ende des Monats / Jahres ermittelt.</p>
<p>Bei <strong>positiver </strong>Differenz wird gebucht:<br />
<em>Fertige Erzeugnisse und Waren<br />
an<br />
Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse und Waren</em></p>
<p>Bei <strong>negativer </strong>Differenz lautet die Buchung:<br />
<em>Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse und Waren<br />
an<br />
Fertige Erzeugnisse und Waren</em></p>
<p>Im nächsten Teil zum Thema Bestandsveränderungen werden wir uns die Teilfertigen Leistungen und Erzeugnisse ansehen.</p>
<p><small>Fotos: © M. Großmann / <a class="simplelink" rel="nofollow" href="http://www.pixelio.de" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie buche ich eigentlich Darlehen?</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/wie-buche-ich-eigentlich-darlehen/20100913</link>
		<comments>http://www.buchhaltung-online.biz/wie-buche-ich-eigentlich-darlehen/20100913#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 06:28:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.buchhaltung-online.biz/?p=1821</guid>
		<description><![CDATA[Im Beitrag vom 16. März diesen Jahres hatten wir uns mit der Anschaffung von Anlagevermögen beschäftigt. Was ist zu tun, wenn wir z.B. den neuen Firmenwagen mit einem Darlehen finanzieren müssen? Zunächst einmal müssen die Buchungen wie im o.g. Beitrag vorgenommen werden. Das bedeutet, dass der Darlehensbetrag, der von der Bank an das Autohaus ausgezahlt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Autokauf-@-Thorben-Wengert_pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[1821]"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1829" title="Autokauf @ Thorben Wengert / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Autokauf-@-Thorben-Wengert_pixelio.de_-150x150.jpg" alt="Autokauf @ Thorben Wengert / PIXELIO" width="150" height="150" /></a>Im <a href="http://www.buchhaltung-online.biz/anschaffung-von-anlagevermoegen/20100316"><strong>Beitrag vom 16. März</strong></a> diesen Jahres hatten wir uns mit der Anschaffung von Anlagevermögen beschäftigt. Was ist zu tun, wenn wir z.B. den neuen Firmenwagen mit einem Darlehen finanzieren müssen? Zunächst einmal müssen die Buchungen wie im o.g. Beitrag vorgenommen werden.<span id="more-1821"></span></p>
<p>Das bedeutet, dass der Darlehensbetrag, der von der Bank an das Autohaus ausgezahlt wurde, bereits auf dem Darlehenskonto gebucht ist. Aufgrund des Darlehensvertrags muss nun geprüft werden, ob ein sog. Disagio (Vorabzins) von der Bank einbehalten wurde. Ist dies der Fall, so gilt:</p>
<p><em>Auszahlungssumme des Darlehens + Disagio = Rückzahlungsbetrag des Darlehens</em></p>
<p>Zu passivieren sind Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungswert, d.h. mit dem Betrag, den man aufwenden muss, wenn man das Darlehen ablösen wollte.</p>
<p>Die zugehörige Buchung lautet also:<br />
<em>Disagio (Unterkonto zu aktiven Rechnungsabgrenzungsposten)<br />
an<br />
Darlehen</em></p>
<p>Auf dem Darlehenskonto steht nun auf der Habenseite der Betrag, der an die Bank zurückgezahlt (getilgt) werden muss.</p>
<p>Alle Tilgungszahlungen vom Bankkonto werden wie folgt gebucht:<br />
<em>Darlehen<br />
an<br />
Bank</em></p>
<p>Selbstverständlich werden wir auch Zinsen an den Darlehensgeber zahlen müssen. Zu buchen sind sie:<br />
<em>Zinsaufwand<br />
an<br />
Bank</em></p>
<p>Als letztes verbleibt nun in unserem Beispiel das Disagio. Dieses ist über die Laufzeit des Darlehens verteilt als Aufwand zu buchen:<br />
<em>Zinsaufwand<br />
an<br />
Disagio</em></p>
<p>Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Darlehen es sich handelt, Tilgungen, Zinsen und Disagio sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu buchen wie beschrieben.</p>
<p>Wir unterscheiden:</p>
<ul>
<li>Fälligkeitsdarlehen: Die Rückzahlung erfolgt in einem Betrag nach Ablauf der Darlehensfrist.</li>
<li>Ratendarlehen: Dabei wird das Darlehen in immer gleichen Raten getilgt.</li>
<li>Annuitätendarlehen: Die jährliche Summe aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich groß. Durch die Tilgung verringert sich die Schuldsumme permanent. Dadurch werden die jährlichen Zinsbeträge immer kleiner und die Tilgungsbeträge immer größer.</li>
</ul>
<p>Die Darlehenskonten sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auszuweisen, wobei die (Rest-)Laufzeit allerdings ebenfalls entscheidend für den Ausweis ist.</p>
<p>Hier unterscheiden wir:</p>
<ul>
<li>Verb. gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr</li>
<li>Verb. gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre</li>
<li>Verb. gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren</li>
</ul>
<p><small>Fotos: © Thorben Wengert / <a class="simplelink" rel="nofollow" href="http://www.pixelio.de" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schecks im Umlauf und ausstehende Zahlungsaufträge</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/schecks-im-umlauf-und-ausstehende-zahlungsauftraege/20100906</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 07:21:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Nichts ist ärgerlicher als doppelt bezahlte Eingangsrechnungen oder verärgerte Kunden, die zu Unrecht eine Mahnung erhalten, weil der eingereichte Scheck noch nicht erfasst ist. Daher gehört zu einer sauberen Abwicklung des Kontokorrents in der täglichen Buchhaltungspraxis auch die Erfassung von Scheckzahlungen. Zur Veranschaulichung betrachten wir folgende Konstellation: Ausgangsrechnung - fällig am 10. des Monats (Freitag) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Scheck-@-Claudia-Hautumm-pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[1779]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Scheck-@-Claudia-Hautumm-pixelio.de_-150x150.jpg" alt="Scheck @ Claudia Hautumm / PIXELIO" title="Scheck @ Claudia Hautumm / PIXELIO" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1787" /></a>Nichts ist ärgerlicher als doppelt bezahlte Eingangsrechnungen oder verärgerte Kunden, die zu Unrecht eine Mahnung erhalten, weil der eingereichte Scheck noch nicht erfasst ist. Daher gehört zu einer sauberen Abwicklung des Kontokorrents in der täglichen Buchhaltungspraxis auch die Erfassung von Scheckzahlungen.<span id="more-1779"></span></p>
<p>Zur Veranschaulichung betrachten wir folgende Konstellation:</p>
<p><strong>Ausgangsrechnung</strong><br />
- fällig am 10. des Monats (Freitag)<br />
- bezahlt per Scheck am 9. des Monats (Donnerstag)<br />
- Gutschrift des Schecks auf dem betrieblichen Bankkonto am 13. des Monats (Montag)</p>
<p>Nehmen wir nun an, dass der Scheckeingang <em>nicht </em>separat in der Buchhaltung erfasst wird, sondern der Ausgleich von Forderungen grds. mit dem Geldeingang auf dem Bankkonto erfolgt.<br />
Ein Mahnlauf am 10. des Monats würde dazu führen, dass unser Kunde angemahnt würde, obwohl er die Rechnung bereits am 9. des Monats per Scheck ausgeglichen hat. Verständlicherweise würde dies zu Ärger beim Kunden führen.</p>
<p>Auf der anderen Seite können herausgegebene Schecks oder in Auftrag gegebene, aber noch nicht auf dem Bankkonto gebuchte, Überweisungen im Zweifelsfall zu einer Doppelzahlung führen. Nehmen wir unser Beispiel von oben und ändern es entsprechend ab:</p>
<p><strong>Eingangsrechnung</strong><br />
- fällig am 10. des Monats (Freitag)<br />
- bezahlt per Scheck am 9. des Monats (Donnerstag)<br />
- Belastung des Schecks auf dem betrieblichen Bankkonto am 13. des Monats (Montag)</p>
<p>Nehmen wir hier nun an, dass der ausgestellte Scheck <em>nicht </em>separat in der Buchhaltung erfasst wird, sondern der Ausgleich von Verbindlichkeiten analog zu den Forderungseingängen grds. mit der Bewegung auf dem Bankkonto erfolgt.<br />
Ein Zahllauf am 10. des Monats würde dazu führen, dass wir die Rechnung ein weiteres Mal zahlen würden, obwohl die Rechnung bereits am 9. des Monats per Scheck bezahlt wurde. Also müssen wir die Doppelzahlung zurückrufen, unnötiger Aufwand und unnötige Kosten.</p>
<p><strong>Wie buchen wir diese Vorgänge nun?</strong></p>
<p>Für Ausgangsrechnungen:<br />
<em>Ausstellen des Schecks / Anweisen des Lastschrifteinzugs</em><br />
Schecks im Umlauf oder vergleichbares Verrechnungskonto<br />
an<br />
Debitor (Ford. aus LuL) mit Ausgleich des zugehörigen OP</p>
<p><em>Gutschrift auf dem Bankkonto</em><br />
Bank<br />
an<br />
Schecks im Umlauf oder vergleichbares Verrechnungskonto</p>
<p>Für Eingangsrechnungen:<br />
<em>Ausstellen des Schecks / Aufgabe des Überweisung</em><br />
Kreditor (Verb. aus LuL) mit Ausgleich des zugehörigen OP<br />
an<br />
Schecks im Umlauf oder vergleichbares Verrechnungskonto</p>
<p><em>Belastung auf dem Bankkonto</em><br />
Schecks im Umlauf oder vergleichbares Verrechnungskonto<br />
an<br />
Bank</p>
<p><small>Fotos: © Claudia Hautumm / <a class="simplelink" rel="nofollow" href="http://www.pixelio.de" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>ElsterLohn II &#8211; Der Weg dahin</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/elsterlohn-ii-der-weg-dahin/20100830</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:00:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen - Bilanzierung - Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Was und wie? ElsterLohn II ist eine Regelung, die eingeführt wurde, um die physische Lohnsteuerkarte ein für alle mal aus allen Akten zu verbannen. Zwar braucht der Arbeitgeber nach wie vor die Angaben von der Vorderseite der derzeitigen Steuerkarte, allerdings sollen diese ab 2012 nur noch in elektronischer Form weitergegeben werden. Die Daten der Lohnsteuerkarte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Lohnsteuerkarte@-Uwe_Steinbrich_pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[1747]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/Lohnsteuerkarte@-Uwe_Steinbrich_pixelio.de_-150x150.jpg" alt="Lohnsteuerkarte @ Uwe Steinbrich / PIXELIO" title="Lohnsteuerkarte @ Uwe Steinbrich / PIXELIO" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1784" /></a><strong>Was und wie?</strong></p>
<p>ElsterLohn II ist eine Regelung, die eingeführt wurde, um die physische Lohnsteuerkarte ein für alle mal aus allen Akten zu verbannen.<br />
Zwar braucht der Arbeitgeber nach wie vor die Angaben von der Vorderseite der derzeitigen Steuerkarte, allerdings sollen diese ab 2012 nur noch in elektronischer Form weitergegeben werden. Die Daten der Lohnsteuerkarte werden dann durch die Elektronischen Abzugs-Merkmale (ELSTAM) ersetzt. <span id="more-1747"></span>Gespeichert werden die Daten in einer Datenbank, auf die die Arbeitgeber über ein Online-Portal Zugriff haben.<br />
Der Arbeitnehmer hat das Recht die Daten für Arbeitgeber freizugeben (Positivliste) oder aber zu sperren (Negativliste), sodass Missbrauch nahezu verhindert werden kann.</p>
<p><strong>Beachte:</strong> Erhält der Arbeitgeber aufgrund einer Sperrung keine ELSTAM, so ist er verpflichtet die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln.</p>
<p><strong>Ab wann?</strong><br />
Auch wenn ELSTAM erst zu Beginn des Jahre 2012 flächendeckend und endgültig eingeführt wird, so gibt es ab 2011 bereits Übergangsregelungen.</p>
<p><strong>Besonderheiten 2011</strong></p>
<p>Ab 2011 wird es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr geben. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält Ihre Gültigkeit mit den darauf eingetragenen Merkmalen auch für 2011. Der Arbeitnehmer ist dafür zuständig, dass Freibeträge oder andere Änderungen in den Besteuerungsmerkmalen nachgetragen werden.</p>
<ul>
<li>Endet ein Anstellungsverhältnis zum 31.12.2010, so ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte für 2010 auszuhändigen.</li>
<li>Geht das Anstellungsverhältnis über den 31.12.2010 hinaus, so behält der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und rechnet nach dieser weiterhin ab.</li>
<li>Existriert keine Lohnsteuerkarte für 2010 (mehr), so hat das Finanzamt für das Jahr 2011 eine Bescheingung nach amtlich vorgeschriebenen Muster als Ersatz auszustellen.</li>
<li>Beginnt ein lediger und offensichtlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer eine Ausbildung, so kann der Arbeitgeber nach Steuerklasse I auch ohne Vorlage der Bescheinigung abrechnen.</li>
</ul>
<p><small>Fotos: © Uwe Steinbrich / <a class="simplelink" rel="nofollow" href="http://www.pixelio.de" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderung im Bilanzaufbau ab 2010</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/aenderung-im-bilanzaufbau-ab-2010/20100823</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 09:54:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.buchhaltung-online.biz/?p=1729</guid>
		<description><![CDATA[Alle Welt redet vom Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)&#8230; wir wissen, dass viele wichtige Änderungen mit den Jahresabschlüssen und deren Vorbereitung auf den 31.12.2010 auf uns zukommen, aber was bedeutet das genau für die Dinge, die uns in unserer täglichen Arbeit begleiten? Getreu dem Motto &#8222;Weniger ist manchmal mehr&#8220; wollen wir einmal &#8211; auf das Grundgerüst reduziert &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20101.jpg" rel="lightbox[1729]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20101-150x150.jpg" alt="" title="bilanz20101" width="150" height="150" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1737" /></a>Alle Welt redet vom Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)&#8230; wir wissen, dass viele wichtige Änderungen mit den Jahresabschlüssen und deren Vorbereitung auf den 31.12.2010 auf uns zukommen, aber was bedeutet das genau für die Dinge, die uns in unserer täglichen Arbeit begleiten?</p>
<p>Getreu dem Motto &#8222;Weniger ist manchmal mehr&#8220; wollen wir einmal &#8211; auf das Grundgerüst reduziert &#8211; die Unterschiede hervorheben, die sich für den Bilanzaufbau von Kapitalgesellschaften ergeben.<span id="more-1729"></span></p>
<p>Bilanzaufbau für Kapitalgesellschaften bis 2009:</p>
<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20091.jpg" rel="lightbox[1729]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20091.jpg" alt="" title="bilanz20091" width="444" height="228" class="aligncenter size-full wp-image-1736" /></a></p>
<p>Bilanzaufbau für Kapitalgesellschaften ab 2010</p>
<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20101.jpg" rel="lightbox[1729]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/08/bilanz20101.jpg" alt="" title="bilanz20101" width="445" height="250" class="aligncenter size-full wp-image-1737" /></a></p>
<p>Das bedeutet, dass zum einen die <em>Aktiven </em>und <em>Passiven Latenten Steuern</em> als gesonderter Posten ausgewiesen werden müssen, zum anderen wird es aber die Bilanzposition <em>Sonderposten mit Rücklagenanteil</em> nicht mehr geben. Darüber hinaus wird es eine neue Bilanzposition <em>Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung </em>geben.</p>
<p>Nach wie vor gilt:<br />
Es handelt sich hier um eine gesetzlich verankterte Regelung, d.h. Abweichungen sind nur möglich, wenn <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__256.html" target="_blank"><strong>§ 256 HGB</strong></a> oder andere, spezielle Vorschriften dies ausdrücklich zulassen.<br />
Außerdem ist die Bilanzkontinuität zu wahren. Das bedeutet: Hat man sich einmal für ein Bilanzschema entschieden, muss es auch durch die Jahre hinweg beibehalten werden.</p>
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		<title>Anschaffung von Anlagevermögen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/anschaffung-von-anlagevermoegen/20100316</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 08:41:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Anschaffung von Anlagevermögen gilt es eine Vielzahl von Buchungen vorzunehmen und gerade, wenn das Anlagegut finanziert wird, gilt es eine Flut von Belegen, Verträgen und Unterlagen zu verwalten. Für den richtigen Durchblick und die fachlich korrekte Abwicklung hier eine Übersicht der wichtigsten Belege und der daraus resultierenden Buchungen am Beispiel der Anschaffung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/03/Gebucht.jpg" rel="lightbox[1145]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/03/Gebucht.jpg" alt="Gebucht © Maren Beßler / PIXELIO" title="Gebucht © Maren Beßler / PIXELIO" width="107" height="160" class="alignleft size-full wp-image-1178" /></a>Bei der Anschaffung von Anlagevermögen gilt es eine Vielzahl von Buchungen vorzunehmen und gerade, wenn das Anlagegut finanziert wird, gilt es eine Flut von Belegen, Verträgen und Unterlagen zu verwalten.</p>
<p>Für den richtigen Durchblick und die fachlich korrekte Abwicklung hier eine Übersicht der wichtigsten Belege und der daraus resultierenden Buchungen<span id="more-1145"></span> am Beispiel der Anschaffung eines LKW für das Betriebsvermögen eines Unternehmens, das umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt und somit auch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.</p>
<p><strong><em>Die Rechnung über den Kauf:</em></strong><br />
Hier wird der Nettogesamtpreis, die darauf entfallende Umsatzsteuer und der Bruttobetrag ausgewiesen. Diese Rechnung spiegelt die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten wider, ist Beleg für den Vorsteuerabzug und Grundlage für die Erfassung des Anlageguts in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung.</p>
<p>Die Buchung lautet also:<br />
LKW (Nettobetrag)<br />
abziehbare Vorsteuer(-betrag)<br />
an<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobetrag)</p>
<p>Selbstverständlich sollte sein, dass die Rechnung alle Erfordernisse für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs erfüllt. (s. auch unseren Beitrag von Mirjam Eißner zur <a href="http://www.buchhaltung-online.biz/ordnungsgemaesse-rechnungen/20091125"><strong>Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen</strong></a>)</p>
<p><strong><em>Welche weiteren Kosten können entstehen?</em></strong><br />
Hier sind zunächst die Zulassungskosten zu nennen, die in der Regel bar beim Straßenverkehrsamt gezahlt werden. Diese Zulassungskosten sind amtliche Gebühren und daher nicht umsatzsteuerpflichtig. D.h. auch, dass kein Vorsteuerabzug daraus resultiert. Allerdings sind die Zulassungskosten mit dem Fahrzeug zu aktivieren (Hinweis auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html"><strong>§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB</strong></a>: &#8222;Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben <strong>und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen</strong>, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.&#8220;)</p>
<p>Die Buchung lautet:<br />
LKW<br />
an<br />
Kasse</p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit den Kosten für die Kfz-Schilder, welche jedoch in der Regel umsatzbesteuert sind.<br />
Die zugehörige Buchung lautet:<br />
LKW (Nettobetrag)<br />
abziehare Vorsteuer(-betrag)<br />
an<br />
Kasse (Bruttobetrag)</p>
<p>Beleg für die beiden Vorgänge ist jeweils die ausgestellte Quittung.</p>
<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/03/Quittung.jpg" rel="lightbox[1145]"><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/03/Quittung.jpg" alt="Quittung © Siegfried Fries / PIXELIO" title="Quittung © Siegfried Fries / PIXELIO" width="400" height="273" class="aligncenter size-full wp-image-1180" /></a></p>
<p><strong><em>Wie wird nun die Zahlung der Verbindlichkeit gebucht?</em></strong><br />
Ein Beispiel wäre:</p>
<li>Zahlung der Umsatzsteuer an den Händler bar oder unbar (wird i.d.R. nicht finanziert, da die Erstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt den Zahlungsfluss wieder neutralisiert)</li>
<li>Finanzierung des Kaufpreises (netto) durch ein Darlehen der mit dem Autohaus verbundenen Bank (die Zahlung erfolgt von der Bank direkt an das Autohaus)</li>
<p>Der Zahlungsfluss der Umsatzsteuer an das Autohaus muss selbstverständlich erfasst werden, wir buchen:</p>
<p>Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (USt-Betrag)<br />
an<br />
Kasse (oder Bank)</p>
<p>Der Beleg, auf dem das Autohaus bei Barzahlung den Empfang des Geldes quittiert, ist der zugrundeliegende Buchungsbeleg für diesen Vorgang. Bei unbarer Zahlung ist selbstverständlich der Bankauszug mit dem Überweisungsformular der zugehörige Beleg.</p>
<p>Die Tilgung der Verbindlichkeit des Autohauses durch die Bank wird i.d.R. von der Bank mittels einer Abrechnung angezeigt. Diese Abrechnung wird nun zu folgender Buchung führen:</p>
<p>Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Nettokaufpreis)<br />
an<br />
Darlehen</p>
<p>Nun sind alle Vorgänge sauber erfasst und die üblichen anschließenden Vorgänge (Darlehenstilgung, Zinszahlungen, Abschreibungen und ggfs. Auflösung von Disagio) können laufend gebucht werden.</p>
<p>Die Besonderheiten, die in Verbindung mit Darlehnsaufnahmen auftreten können, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt behandeln.</p>
<p><small>Fotos: © Maren Beßler, Siegfried Fries / <a class="simplelink" href="http://www.pixelio.de" target="blank" rel="nofollow">PIXELIO</a></small></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rechnungen im PDF-Format</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/rechnungen-im-pdf-format/20091215</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 15:21:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>André Barth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung online]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Erstellen von Rechnungen muss nicht immer auf Papier erfolgen. Als PDF-Datei ist dies auch schnell, komfortabel und kostengünstig möglich. Damit diese allerdings gesetzeskonform sind, müssen einige Dinge beachtet werden! Eine Rechnung im PDF-Format spart Kosten für Druck, Papier, Umschlag und Porto. Zudem wird die Rechnung per E-Mail viel schneller versendet. Der Vorteil davon liegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-63" title="Euro-Taste © Rainer Sturm / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/12/Euro-Taste.jpg" alt="Euro-Taste © Rainer Sturm / PIXELIO" />Das Erstellen von Rechnungen muss nicht immer auf Papier erfolgen. Als PDF-Datei ist dies auch schnell, komfortabel und kostengünstig möglich. Damit diese allerdings gesetzeskonform sind, müssen einige Dinge beachtet werden!</p>
<p>Eine Rechnung im PDF-Format spart Kosten für Druck, Papier, Umschlag und Porto. Zudem wird die Rechnung per E-Mail viel schneller versendet. Der Vorteil davon liegt also auf der Hand!</p>
<p><span id="more-916"></span></p>
<p>Damit eine solche Rechnung auch gültig ist, muss diese den Vorgaben des <a href="http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html"><strong>§14 UStG</strong></a> entsprechen. Dabei wird die Herkunft und Unversehrtheit einer elektronischen Rechnung durch eine qualifizierte digitale Signatur gewährleistet (§14 Abs. 3 UStG). Diese Vorgaben werden durch eine elektronisch signierte PDF-Rechnung, welche mit einem qualifizierten Zertifikat mittels einer geprüften und bestätigten SmartCard erzeugt wurde, erfüllt. <img class="alignright size-thumbnail wp-image-63" title="Unterschrift © pauline / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/12/Unterschrift.jpg" alt="Unterschrift © pauline / PIXELIO" />Die digitale Signatur lässt sich mit der eigenhändigen Unterschrift vergleichen und übernimmt im elektronischen Datenaustausch die Echtheitsüberprüfung. Damit ein Unternehmer diese digitale Unterschrift leisten kann, muss er bei der zuständigen Zertifizierungsstelle (Trust Center) ein individuell für seine Person generiertes Schlüsselpaar beantragen, welches aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel besteht. Der private Schlüssel wird dem Unternehmer auf einer Chipkarte übergeben, womit der Inhaber die elektronische Signatur erzeugen kann. Der öffentliche Schlüssel dient dem Rechnungsempfänger als Echtheitsprüfung der digitalen Signatur des Dokumentes.</p>
<p>Bei der Erstellung der PDF-Rechnung bildet der Computer mit der Chipkarte eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Der gleiche Inhalt der Rechnung führt dabei immer zur identischen Kombination. Aus dieser und dem privaten Schlüssel wird nun die digitale Signatur erstellt. Der Rechnungsempfänger überprüft die Signatur nun in umgekehrter Reihenfolge, in dem er mit dem öffentlichen Schlüssel die Kombination erzeugt. Die beiden Kombinationen werden verglichen und bei Übereinstimmung ist sichergestellt, dass die PDF-Rechnung nach der Signierung nicht mehr verändert wurde. Das alles geschieht automatisiert durch verschiedene Routinen.</p>
<p><img class="aligncenter size-thumbnail wp-image-63" title="Briefe © RainerSturm / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/12/Briefe.jpg" alt="Briefe © RainerSturm / PIXELIO" width="400" height="205" /><br />
Der Einsatz elektronischer Rechnungen im PDF-Format bietet für beide Seiten Vorteile. Für den Rechnungsersteller spart dies Zeit sowie Kosten und der Vorgang kann in Unternehmens-interne Verfahren integriert werden. Der Rechnungsempfänger kann die PDF-Rechnung gleich papierlos archivieren und durch die elektronische Signatur ist die Echtheit und Unversehrtheit sichergestellt.</p>
<p>Allerdings ist dieses Verfahren nicht kostenlos, da der Unternehmer ein Kartenlesegerät (ca. 30 € bis 150 €), eine Chipkarte mit dem privaten Schlüssel und eine Signatursoftware (ca. 30 € bis 140 €) benötigt. Zudem können monatliche Gebühren für Signaturlizenzen anfallen.<br />
Für ein Unternehmen mit einer sehr großen Menge an Rechnungen lohnt sich der Aufwand und die Fixkosten auf jeden Fall, weil damit Kosten für Porto und Verpackung entfallen.</p>
<p>Digital erhaltene Rechnungen sind somit genauso zu behandeln, wie konventionell ausgedruckte Papier-Rechnungen. Die geltende Aufbewahrungsfrist (<a href="http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14b.html"><strong>§14b UStG</strong></a>) von 10 Jahren ist einzuhalten.<br />
Zudem ist zu beachten, dass der Unternehmer mit dem bloßen Ausdrucken einer PDF-Rechnung keine gültige Eingangsrechnung erhält. Es ist hiervon also kein Vorsteuerabzug gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html"><strong>§15 Abs. 1 UStG</strong></a> zulässig. Der Empfänger muss die digitale Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer prüfen, diese Prüfung dokumentieren und das PDF gemeinsam mit Signatur und Prüfprotokoll gemäß der Aufbewahrungsfrist elektronisch archivieren. Für das Finanzamt ist nur die PDF-Datei mit Signatur ein relevantes Rechnungsdokument. Der Rechnungsempfänger muss sie ihm auf Anfrage bereitstellen, die erfolgreiche Signaturprüfung nachweisen und sie gegebenenfalls noch einmal durchführen können.</p>
<p><small>Fotos: © Rainer Sturm, pauline, RainerSturm / <a class="simplelink" href="http://www.pixelio.de" target="blank" rel="nofollow">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ordnungsgemäße Rechnungen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/ordnungsgemaesse-rechnungen/20091125</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 13:55:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mirjam Barth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie viele Rechnungen werden wir wohl in unserem Leben schon in den Händen gehalten haben? Ich denke unzählig viele. Bei jedem Einkauf bekommt man eine Neue. Ob im Lebensmitteldiscounter um die Ecke oder bei der Bestellung des Notebooks im Internet. Der größte Teil davon kann nach kurzer Zeit entsorgt werden. Oder wer besitzt die Rechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/11/Rechnung.jpg" alt="Rechnung © J2theC / PIXELIO" title="Rechnung © J2theC / PIXELIO" class="alignleft size-thumbnail wp-image-63" />Wie viele Rechnungen werden wir wohl in unserem Leben schon in den Händen gehalten haben?</p>
<p>Ich denke unzählig viele. Bei jedem Einkauf bekommt man eine Neue. Ob im Lebensmitteldiscounter um die Ecke oder bei der Bestellung des Notebooks im Internet. Der größte Teil davon kann nach kurzer Zeit entsorgt werden. Oder wer besitzt die Rechnung von der Gans noch, die es vor 2 Jahren am Heiligen Abend gab? </p>
<p>Für Privatpersonen sind dies Belege meist nur für Reklamationszwecke interessant, doch für Unternehmer ist dies eine völlig andere Sache. <span id="more-794"></span></p>
<p>Die Belege müssen 10 Jahre im Rahmen der Buchführung aufbewahrt werden (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html"><strong>§ 257 HGB</strong></a>). Doch wie muss eine ordentliche Rechnung aussehen? Besonders wichtig ist das bei den Eingangsrechnungen, da von dort die Vorsteuer gezogen werden kann, aber auch nur, wenn die Rechnung ordnungsgemäß ist. </p>
<p>Folgende Punkte sollte die Rechnung enthalten, damit es später bei einer möglichen Betriebsprüfung keine Probleme mit dem Finanzamt gibt: </p>
<ul>
<li>vollständiger Name und Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers,</li>
<li>die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,</li>
<li>das Ausstellungsdatum,</li>
<li>die Rechnungsnummer,</li>
<li>die Menge und Art der gelieferten Gegenstände,</li>
<li>der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,</li>
<li>das Entgelt sowie vereinbarte Minderungen des Entgeltes (z. B. Skonto oder Rabatte),</li>
<li>der Steuersatz und der Betrag der Steuer der auf das Entgelt entfällt sowie gegebenenfalls einen Hinweis auf Steuerbefreiungen und</li>
<li>eventuelle Aufbewahrungspflichten. (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html"><strong>§ 14 (4) UStG</strong></a>) </li>
</ul>
<p>Eine Ausnahme gibt es und zwar bei so genannten Kleinbetragsrechnungen. Diese haben einen maximalen Wert von 150,00 € (vor dem 1.1.2007 bis 100,00 €). Bei diesen ist es möglich nur den Steuersatz (7% oder 19%) anzugeben und nicht den Steuerbetrag. </p>
<p>Doch welche Möglichkeiten habe ich als Unternehmer, wenn eine meiner Rechnung nicht ordnungsgemäß laut Gesetz ist und ich aber unbedingt die Vorsteuer in Anspruch nehmen möchte? </p>
<p>Da gibt es nur einen einfachen Weg, den Geschäftspartner bitten die Rechnung neu und nun auch richtig auszustellen. Laut dem <a href="http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r188a.html"><strong>R 188a (3) Umsatzsteuerrichtlinie (UStR)</strong></a> ist der Rechnungsaussteller dazu verpflichtet die Rechnung auf Wunsch des Unternehmers zu ändern. </p>
<p>Wenn man also ein bisschen darauf achtet, klappt das auch ganz bestimmt mit dem Vorsteuerabzug und erspart bei der nächsten Betriebsprüfung eine Menge Ärger.</p>
<p><small>Fotos: © J2theC / <a class="simplelink" href="http://www.pixelio.de" target="blank" rel="nofollow">PIXELIO</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Buchungsdatum bei Kontoauszügen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/buchungsdatum-bei-kontoauszuegen/20091008</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 07:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michaela Münker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhalterkurse]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig ist es so, dass sich auf Bankkontoauszügen zwei Datumsangaben finden. Es handelt sich dann dabei einmal um das Buchungsdatum und einmal um das Wertstellungsdatum. Hier stellt sich natürlich die Frage mit welchem Datum die Buchung in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens vorzunehmen ist. Entscheidend für die Buchung ist das von der Bank aufgedruckte Buchungsdatum. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/09/GeldKontoauszug-@-Andreas-Morlok-_-pixelio.de_.jpg" rel="lightbox[547]"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1931" title="GeldKontoauszug @ Andreas Morlok / PIXELIO" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2010/09/GeldKontoauszug-@-Andreas-Morlok-_-pixelio.de_-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Häufig ist es so, dass sich auf Bankkontoauszügen zwei Datumsangaben finden. Es handelt sich dann dabei einmal um das Buchungsdatum und einmal um das Wertstellungsdatum. Hier stellt sich natürlich die Frage mit welchem Datum die Buchung in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens vorzunehmen ist.<span id="more-547"></span></p>
<p>Entscheidend für die Buchung ist das von der Bank aufgedruckte Buchungsdatum. Das Wertstellungsdatum dient lediglich der Bank zur Ermittlung von Gebühren und Zinsen.</p>
<p>Einen Stilbruch findet man sehr oft in der Praxis bei Monatswechseln, wenn die Kontoführungsgebühren für den abgelaufenen Monat zu Beginn des neuen Monats vom Bankkonto abgebucht werden. Viele Buchhalter neigen dann dazu die Kontoführungsgebühren noch per Datum Monatsletzter zu erfassen, da sie dort wirtschaftlich zugehörig sind. Dies führt jedoch zu einem falschen Kontostand des Bankkontos zum Stichtag.</p>
<p>Möchte man eine korrekte Erfassung der Aufwendungen gewährleisten, so bleibt mir nichts anderes übrig als im Entstehungsmonat der Kosten eine sonstige Verbindlichkeit zu bilden, die bei Abbuchung vom Bankkonto dann wieder aufgelöst wird.</p>
<p>Bei konstanten Kosten lohnt sich der Aufwand unterjährig meist nicht, sodass dieser Aufwand typischer Weise nur zum Jahreswechsel vorgenommen wird. Dieses gilt selbstverständlich nur für bilanzierende Unternehmen. Moderne Buchhaltungssysteme bieten die Möglichkeit die Kontobewegungen in elektronischer Form zu importieren und (teil-)automatisiert zu verarbeiten. Die Problematik der richtigen Wahl des Datums entsteht dann nicht, da das richtige Buchungsdatum von der Bank mitgeliefert wird.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p><a title="Kontoauszug mit Buchungsdatum" href="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/10/wertstellung.JPG" target="_self" rel="lightbox[547]"><img class="alignnone size-full wp-image-554" title="Kontoauszug mit Buchungsdatum" src="http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/10/wertstellung.JPG" alt="Kontoauszug mit Buchungsdatum" width="468" height="284" /></a></p>
<p>03.03. ist das Buchungsdatum</p>
<p>29.02. ist das Enddatum der Leistungserbringung</p>
<p>30.02. ist das Wertstellungsdatum</p>
<p>Kreditinstitute arbeiten grundsätzlich mit 360 Zinstagen, d.h. jeder Monat (auch der Februar) hat 30 Tage.</p>
<p><small>Fotos: © Andreas Morlok / <a class="simplelink" href="http://www.pixelio.de" rel="nofollow" target="blank">PIXELIO</a></small></p>
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