KOLDI-Blog


16. Oktober 2009, Gunnar Steffens (K&P)

Übernahme von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber

Führerschein © R. B. / PIXELIOZu der Frage, ob die Übernahme von Kosten für den Führerschein eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern mit Schreiben vom 26.06.2009 geäußert: Demnach liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber Kosten für den normalen Pkw-Führerschein übernimmt. Der Arbeitnehmer kann dementsprechend auch keinen Werbungskostenabzug geltend machen.

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer bereits im Besitz der Fahrerlaubnis für einen Pkw ist und seitens des Arbeitgebers nun Kosten für die Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse C) übernommen werden. Hat der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an der Kostenübernahme, ist dieser Vorteil für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Fotos: © R. B. / PIXELIO



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3 Kommentare

  1. Andrea Zohlen sagt:

    Was passiert, wenn die Kosten des Führerscheins Klasse C im Juli 2009 vom Arbeitgeber übernommen worden sind und der Mitarbeiter das
    Arbeitsverhältnis zum 31.01.2010 gekündigt hat.
    Ist es richtig, dass der Arbeitgeber nun hingeht und den Betrag der
    Steuer und Sozialversicheung unterwirft???

    Für ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

    MfG A. Zohlen

  2. Entscheidend für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist das betriebliche Interesse des Arbeitgebers. Erfolgte der Erwerb des Führerschein und die Kostenübernahme zeitlich vor der Kündigung durch den Arbeitnehmer, dann hatte der Arbeitgeber daran im Zeitpunkt der Kostenübernahme ein besonderes betriebliches Interesse. Eine nachträgliche Steuer- und Sozialversicherungspflicht scheidet in diesen Fällen aus meiner Sicht aus. Anders kann man das sicherlich sehen, wenn die Kündigung durch den Mitarbeiter oder gar den Arbeitgeber vor Abschluss der Maßnahme erfolgte, denn eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wäre dann nur in Ausnahmefällen noch für ihn lohnend. Es kommt hier also auf den Sachverhalt an, der unter diesen Gesichtspunkten vielleicht nochmal überprüft werden müsste. Denn eine nachträgliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Kostenübernahme ist nicht nur für den Arbeitnehmer ärgerlich, auch für den Arbeitgeber wird es teurer, da er zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss.

  3. Gute Seite und auch sehr zuverlässig, es lohnt sich

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