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	<title>Kommentare zu: Übernahme von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber</title>
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		<title>Von: Tomas Andersson</title>
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		<dc:creator>Tomas Andersson</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2010 16:30:32 +0000</pubDate>
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		<description>Gute Seite und auch sehr zuverlässig, es lohnt sich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Seite und auch sehr zuverlässig, es lohnt sich</p>
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		<title>Von: Gunnar Steffens</title>
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		<dc:creator>Gunnar Steffens</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 06:28:32 +0000</pubDate>
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		<description>Entscheidend für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist das betriebliche Interesse des Arbeitgebers. Erfolgte der Erwerb des Führerschein und die Kostenübernahme zeitlich vor der Kündigung durch den Arbeitnehmer, dann hatte der Arbeitgeber daran im Zeitpunkt der Kostenübernahme ein besonderes betriebliches Interesse. Eine nachträgliche Steuer- und Sozialversicherungspflicht scheidet in diesen Fällen aus meiner Sicht aus. Anders kann man das sicherlich sehen, wenn die Kündigung durch den Mitarbeiter oder gar den Arbeitgeber vor Abschluss der Maßnahme erfolgte, denn eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wäre dann nur in Ausnahmefällen noch für ihn lohnend. Es kommt hier also auf den Sachverhalt an, der unter diesen Gesichtspunkten vielleicht nochmal überprüft werden müsste. Denn eine nachträgliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Kostenübernahme ist nicht nur für den Arbeitnehmer ärgerlich, auch für den Arbeitgeber wird es teurer, da er zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidend für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist das betriebliche Interesse des Arbeitgebers. Erfolgte der Erwerb des Führerschein und die Kostenübernahme zeitlich vor der Kündigung durch den Arbeitnehmer, dann hatte der Arbeitgeber daran im Zeitpunkt der Kostenübernahme ein besonderes betriebliches Interesse. Eine nachträgliche Steuer- und Sozialversicherungspflicht scheidet in diesen Fällen aus meiner Sicht aus. Anders kann man das sicherlich sehen, wenn die Kündigung durch den Mitarbeiter oder gar den Arbeitgeber vor Abschluss der Maßnahme erfolgte, denn eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wäre dann nur in Ausnahmefällen noch für ihn lohnend. Es kommt hier also auf den Sachverhalt an, der unter diesen Gesichtspunkten vielleicht nochmal überprüft werden müsste. Denn eine nachträgliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Kostenübernahme ist nicht nur für den Arbeitnehmer ärgerlich, auch für den Arbeitgeber wird es teurer, da er zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss.</p>
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		<title>Von: Andrea Zohlen</title>
		<link>http://www.buchhaltung-online.biz/uebernahme-von-fuehrerscheinkosten-durch-den-arbeitgeber/20091016/comment-page-1#comment-19393</link>
		<dc:creator>Andrea Zohlen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 12:18:38 +0000</pubDate>
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		<description>Was passiert, wenn die Kosten des Führerscheins Klasse C im Juli 2009 vom Arbeitgeber übernommen worden sind und der Mitarbeiter das
Arbeitsverhältnis zum 31.01.2010 gekündigt hat.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber nun hingeht und den Betrag der
Steuer und Sozialversicheung unterwirft???

Für ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

MfG A. Zohlen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was passiert, wenn die Kosten des Führerscheins Klasse C im Juli 2009 vom Arbeitgeber übernommen worden sind und der Mitarbeiter das<br />
Arbeitsverhältnis zum 31.01.2010 gekündigt hat.<br />
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber nun hingeht und den Betrag der<br />
Steuer und Sozialversicheung unterwirft???</p>
<p>Für ihre Antwort vielen Dank im Voraus.</p>
<p>MfG A. Zohlen</p>
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